Allgemeine Geschäftsbedingungen
Talenthirsch – eine Marke der PersonalvermittlungPlus UG (haftungsbeschränkt)
Manfred-Weinmann-Ring 6, 74072 Heilbronn
Stand: April 2026
Diese AGB gliedern sich in zwei Teile:
Teil A regelt die Leistungen der Leadgenerierung (Social Media Recruiting Kampagnen).
Teil B regelt die direkte Personalvermittlung innerhalb Deutschlands.
Für die Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland gelten ausschließlich die AGB der PersonalvermittlungPlus UG.
Teil A: Leadgenerierung (Social Media Recruiting Kampagnen)
§ 1 Geltungsbereich
(I) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der PersonalvermittlungPlus UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke Talenthirsch (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber"), die auf Social Media Recruiting Kampagnen zur Leadgenerierung gerichtet sind.
(II) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(III) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
(I) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Social Media Recruiting. Ziel ist die Gewinnung qualifizierter Bewerbungen (Leads) für offene Stellen des Auftraggebers durch gezielte Kampagnen auf sozialen Netzwerken (insbesondere Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn).
(II) Der Auftragnehmer erbringt je nach gewähltem Paket insbesondere folgende Leistungen:
– Zielgruppen-Analyse und Kampagnenstrategie
– Konzeption und Gestaltung von Werbeanzeigen
– Erstellung von Werbemitteln (KI-gestützt oder durch Foto-/Videoproduktion vor Ort)
– Aufbau eines Bewerbungsprozesses
– Schaltung und laufende Optimierung der Kampagne
– Bewerber-Qualifizierung und Vorauswahl
– Reporting und Auswertung
(III) Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Durchführung der Kampagne, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten Vermittlungserfolgs. Die Anzahl und Qualität der eingehenden Bewerbungen hängt von externen Faktoren ab (z.B. Arbeitsmarktlage, Region, Anforderungsprofil).
(IV) Der konkrete Leistungsumfang wird durch das gewählte Paket und individuelle Vereinbarungen bestimmt.
§ 3 Vergütung
(I) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket:
– Kampagne Standard: 1.499 € einmalig (inkl. 4 Wochen Kampagnenbetreuung)
– Kampagne Premium: 3.499 € einmalig (inkl. 4 Wochen Kampagnenbetreuung und Foto-/Videoproduktion vor Ort)
(II) Ab dem zweiten Monat beträgt die monatliche Kampagnenbetreuung 599 € netto.
(III) Zusätzlich zur Vergütung trägt der Auftraggeber das Werbebudget, das direkt an die jeweilige Plattform (Facebook, Instagram etc.) gezahlt wird. Das empfohlene Mindest-Werbebudget beträgt 25 € pro Tag.
(IV) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(V) Die Einmalzahlung ist nach Auftragserteilung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die monatliche Betreuungspauschale ist jeweils zum Monatsersten fällig.
(VI) Anfahrtskosten für die Vor-Ort-Produktion (Paket Premium) werden ab einer Entfernung von 50 km mit 0,50 € pro Kilometer berechnet.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(I) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Kampagne erforderlichen Informationen (Stellenbeschreibung, Anforderungsprofil, Unternehmensdarstellung) vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(II) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die beworbenen Stellen auf einem realen Personalbedarf beruhen und alle arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllen.
(III) Der Auftraggeber bearbeitet eingehende, qualifizierte Bewerbungen zeitnah – idealerweise innerhalb von 48 Stunden nach Zustellung.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(I) Die Kampagne beginnt mit der Auftragserteilung. Die ersten 4 Wochen Betreuung sind im Einmalpreis enthalten.
(II) Ab dem zweiten Monat verlängert sich die Betreuung jeweils um einen Monat, sofern nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
(III) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(IV) Bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber wird der Einmalpreis nicht erstattet.
§ 6 Haftung
(I) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
(II) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(III) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Bewerbungen. Der Erfolg einer Kampagne hängt von zahlreichen externen Faktoren ab.
(IV) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben von Bewerbern.
Teil B: Direkte Personalvermittlung innerhalb Deutschlands
Für die direkte Personalvermittlung innerhalb Deutschlands durch Talenthirsch gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Sie orientieren sich an den bewährten Vermittlungsbedingungen der PersonalvermittlungPlus UG.
§ 7 Geltungsbereich Teil B
(I) Dieser Teil gilt für Geschäftsbeziehungen, die auf die direkte Vermittlung von Fachkräften innerhalb Deutschlands über Social Media gerichtet sind.
(II) Ein Vertragsverhältnis kommt auch dann zustande, wenn der Auftraggeber auf sonstige Weise die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt, insbesondere durch Zugriff auf bereitgestellte Kandidatenprofile, die Kontaktaufnahme mit Kandidaten oder die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags mit einem vorgeschlagenen Kandidaten.
§ 8 Vertragsgegenstand Teil B
(I) Der Auftragnehmer bietet die Vermittlung von qualifizierten Fachkräften innerhalb Deutschlands für Festanstellungen oder projektbezogene Einsätze an.
(II) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
– Anforderungsanalyse und Beratung zum Personalbedarf
– Kandidatenrecherche über Social Media und gezielte Ansprache
– Kandidatenvorauswahl und Qualifizierung
– Vorstellung geeigneter Kandidaten mittels Profilübermittlung
– Optional: Organisation von Wohnungssuche und Umzug bei Kandidaten, die für den Job umziehen
(III) Der konkrete Umfang wird durch individuelle Vereinbarung bestimmt.
(IV) Kandidatenprofile, die der Auftraggeber vom Auftragnehmer erhält, bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Nichteinstellung sind die Daten unverzüglich zu löschen.
(V) Eine Weitergabe der Kandidatenprofile an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 9 Pflichten des Auftraggebers Teil B
(I) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vermittlung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(II) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich – spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen – mitzuteilen, wenn ein vorgeschlagener Kandidat einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat.
(III) Der Auftraggeber ist über die Vertragseinzelheiten, insbesondere das vereinbarte Bruttogehalt, schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(IV) Die abschließende Eignungsprüfung des Kandidaten obliegt dem Auftraggeber.
§ 10 Vergütung Teil B
(I) Die Vergütung erfolgt erfolgsabhängig. Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.
(II) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt das Honorar:
– Nur Vermittlung: 25 % des Bruttojahresgehalts
– Vermittlung + Umzugsorganisation: 30 % des Bruttojahresgehalts
(III) Bei größeren Volumina gelten gestaffelte Konditionen gemäß der aktuellen Preisliste.
(IV) Die Vergütung wird in zwei Raten fällig:
– Anzahlung: 1.499 € netto bei Auftragserteilung
– Restbetrag: Verbleibende Provision bei Vertragsschluss mit dem Kandidaten
(V) Die Anzahlung wird vollständig mit der Vermittlungsprovision verrechnet.
(VI) Das Bruttojahreszielgehalt umfasst sämtliche Vergütungsbestandteile, insbesondere erfolgsunabhängige Leistungen (Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile, Zulagen) und erfolgsabhängige Leistungen (Boni, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen).
(VII) Wird ein vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Profilvorstellung vom Auftraggeber oder von verbundenen Unternehmen eingestellt, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung. Der volle Vergütungsanspruch entsteht unabhängig von der Position, in der der Kandidat eingestellt wurde.
(VIII) Alle Zahlungen sind ohne Abzug binnen 7 Tagen ab Rechnungsstellung zu leisten.
(IX) Bei Nichtvermittlung innerhalb der vereinbarten Laufzeit wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht hat.
§ 11 Haftung Teil B
(I) Es gelten die Haftungsregelungen aus § 6 entsprechend.
(II) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die fachliche oder persönliche Eignung der vermittelten Kandidaten.
(III) Sollte ein vermittelter Kandidat nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags absagen oder das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden, besteht keine Haftung des Auftragnehmers.
(IV) Eine Verpflichtung zur kostenfreien Nachvermittlung besteht nur bei ausdrücklicher, schriftlich getroffener Vereinbarung.
Teil C: Allgemeine Schlussbestimmungen
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
(I) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(II) Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung verarbeitet.
(III) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm übermittelten personenbezogenen Informationen über Kandidaten vertraulich zu behandeln.
§ 13 Schlussbestimmungen
(I) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(II) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – sofern rechtlich zulässig – Heilbronn.
(III) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(IV) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Hinweis: Für die Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland gelten die AGB der PersonalvermittlungPlus UG (haftungsbeschränkt).